Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorentwurf
Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekannt gegebenen Anforderungen, der Analyse der Grundlagen oder des Bauprogramms, in der Regel im Maßstab 1 : 200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, mit schätzungsweiser Baukostenermittlung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche und einem Erläuterungsbericht.
Entwurf
Lösung der Bauaufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf in solcher Durcharbeitung, dass er ohne grundsätzliche Änderung als Unterlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel in Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1 : 100.
Einreichplanung
(= Baugenehmigungsplanung). Die zur Erlangung einer Baubewilligung bzw. einer Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.
Energieausweis
Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Für die Ausstellung werden Angaben des Errichters herangezogen. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten zugrunde. Für eine exakte Auslegung der Heizungsanlage eines Gebäudes muss eine Berechnung der Heizlast erstellt werden.
Detailplanung
Die Ausführungs- und Detailplanung beinhaltet die Durcharbeitung der Ergebnisse aus Entwurf und Einreichplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, zeichnerische Darstellung des Werkes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1 mit erforderlichen Beschreibungen.
Leistungsverzeichnisse
(= Kostenberechnungsgrundlage) Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistung unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Abwickeln der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherrn vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen. Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.